„Gratis“ Angebote und Abonnements

“Gratis” Angebote und Abonnements – beinahe jeder hat wohl schon Erfahrungen zu diesem Thema gesammelt. Dabei gibt es zwei Varianten, die besonders häufig vorkommen:

  1. Nach einer Anmeldung auf einer Webseite mit angeblichen Gratis-Produkten erhalten Sie eine Abonnementsrechnung.
  2. Sie erhalten ohne Vorwarnung eine Rechnung.

So erkennen Sie diese Betrugsart früh genug

Es kann jedem zu jederzeit passieren, in so eine Falle zu tappen. Doch folgende Punkte sollten Ihr Misstrauen wecken, auch wenn es keine eindeutigen Hinweise auf einen Betrug sind:

Gratis kann plötzlich richtig teuer werden! Das bedeutet, eine üblicherweise kostenpflichtige Leistung wird hier unerwartet als “gratis” angeboten. Dabei kann es sich um den Zugang zu Hausaufgaben, Download Archiven, Songtexten oder einem SMS-Versand handeln. Doch wenn diese Leistungen als kostenlos angeboten werden, müssen sie auf eine andere Weise finanziert werden. In diesen Fällen leider häufig mit Abzocke!

Während der Registrierung werden Sie nach Ihrer vollständigen Adresse und eventuell nach Bankdaten oder der Kreditkarte gefragt. Dies sollte Sie achtsam werden lassen: Denn ein seriöser Anbieter fragt normalerweise nur um die E-Mailadresse.

Formulierungen wie zum Beispiel “Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider zweifelsfrei und gerichtsfest identifizierbar” sollen Sie einschüchtern.

Sie haben eine Rechnung erhalten – Was tun?

Wenn Sie fälschlicherweise eine Rechnung erhalten haben, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Teilen Sie dem Online Unternehmen per eingeschriebenen Brief mit, dass Sie durch die fragwürdige Webseite absichtlich getäuscht wurden und aus diesem Grund den Vertrag anfechten. Berufen Sie sich dabei auf die absichtliche Täuschung oder auf den Grundlagenirrtum. Denn nach Schweizer Recht ist der Vertrag somit ungültig (Quelle: SECO)
  2. Zahlen Sie die Rechnung auf keinen Fall ein!
  3. Ignorieren Sie Mahnungen.
  4. Es muss bei allfälligen Betreibungen innerhalb von zehn Tagen ein Rechtsvorschlag erhoben werden. Jedoch handelt es sich bei diesem Betrugsfall meist um ausländische Firmen, die nicht soweit gehen.
  5. Meist kommt es zu keiner Gerichtsverhandlung, da die Firma in einem solchen Fall auch keine Originalunterschrift von Ihnen besitzt.
  6. Sie haben die Rechnung schon bezahlt? Dann ist die Chance gering, dass Sie Ihr Recht bekommen, da diese Firmen gegen Druck und Drohungen immun sind. Weiters sind Mahnungen ins Ausland meist ohne Erfolg.

Gratis ist nicht umsonst!

Vielleicht kennen Sie noch die “Hare Krishna” Jünger im orangen Outfit, die freudestrahlend ihre Bücher und Broschüren verteilten – auf den ersten Blick kostenlos? Doch sobald man das ungewollte “Geschenk” in der Hand hielt wurde man mit Nachdruck aufgefordert, eine Spende zu machen. Somit bezahlte man für etwas, das man eigentlich gar nicht wollte. Die Hare Krishnas nutzten – wie so viele andere auch – das Prinzip der Reziprozität.

Reziprozität – kaum einer kennt dieses Wort, doch jeder hat bereits Erfahrungen damit gemacht. Diese von jedem Menschen verinnerlichte Gesetzmäßigkeit besagt: “Wenn dir jemand etwas gibt, musst du ihm etwas zurückgeben!” Das Prinzip lernen wir bereits als Kleinkind. Diese wichtige Norm soll das Zusammenleben in einer Gemeinschaft erleichtern und ist auch bei der Nachbarschaftshilfe eine ausgezeichnete Sache. Doch manchmal wird die Reziprozität auch zum Albtraum.

So schützen Sie sich vor ungewollten “kostenlosen Angeboten”

Wenn Sie keine Gegenleistung erbringen wollen oder können, nehmen Sie keine Geschenke von Fremden an. Lassen Sie sich dazu auch nicht drängen!

Sie sind sicher, dass Sie das “Geschenk” nur aus taktischen Gründen erhalten? Dann machen Sie sich dessen bewusst. Dies kann Sie von dem Gefühl, etwas zurückgeben zu müssen, befreien. Doch seien Sie vorsichtig, denn Ihr Gegenüber kann sehr hartnäckig sein. Weisen Sie also das Geschenk besser gleich zurück!

Lesen Sie den Vertrag und die AGB`s bei Gratisangeboten genau durch, denn hier ist oft ein Haken versteckt. Verzichten Sie im Zweifel besser auf das kostenlose Angebot!

Vertrauen Sie auf Ihr Bauchgefühl. Wenn Sie denken, an dem Geschenk ist etwas faul, nehmen Sie es auch nicht an.

Neben „gratis“ Angeboten sind bei den Betrügern Internetauktionen sowie Auktionsbetrug im allgemeinen ebenfalls ein probaten Mittel.